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Technik & Funktion > Feuertypen > Torfeuer

Als Torfeuer werden die Feuer bezeichnet, die eine Fahrrinne dadurch kennzeichnen, dass sie zu beiden Seiten begrenzungsartig aufgestellt sind. Das passierende Schiff durchfährt den Raum zwischen diesen beiden Feuern wie durch ein Tor. Leuchttürme werden als Torfeuer nur selten aufgestellt und meist dann, wenn eine Richtfeuerlinie eine Reichweite von mehr als 8 Seemeilen haben müsste – in solchen Fällen wäre diese nicht mehr genau genug für eine sichere Navigation. Im benachbarten Ausland sind die Torfeuer der Kaiserfahrt zwischen Swinemünde [PL] und Stettin [PL] unbedingt hervorhebenswert, bei denen es sich um große Eisengittertürme handelt.

In ihrer Funktion ähneln Torfeuer denen von Fahrwassertonnen. Eine Variante sind die Uferfeuer, bei denen es sich um kleinere parallel aufgestellte Feuer entlang eines Flkussufers handelt. An ihnen kann ein Schiff erkennen, ob es sich dem Ufer bzw. dem Rand einer Fahrrinne zu sehr annähert (aus der Schiffsperspektive heraus nähern sich dann die Lichter einander auf der näheren Uferseite).

An deutschen Strömen oder Kanälen befinden sich heute zumeist nur sehr kleine Tor- bzw. Uferfeuer, die alleine auf Grund ihrer großen Anzahl keine eigene Leuchtfeuerbezeichnung tragen. Meistens handelt es sich um simple Gürtellaternen, die von kurzen Masten aus ein Festfeuer ausstrahlen. Vielerorts werden Torfeuer deshalb auch noch mit Gas betrieben. Die Bildbeispiele zeigen Torfeuer am Nord-Ostsee-Kanal und an der Weser.

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