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Technik & Funktion > Feuertypen > Warnfeuer

Die Aufgabe eines Warnfeuers kann selbstverständlich leicht aus seiner Bezeichnung abgeleitet werden. Ein Warnfeuer warnt die Schifffahrt vor einer bestimmten Gefahr. Wie die aussieht, ist individuell verschieden und wird in den Leuchtfeuerverzeichnissen genau aufgelistet.

Zumeist haben Leuchttürme, die ansonsten auch noch anderen nautischen Zwecken dienen, einen bestimmten Warnsektor, innerhalb dessen sich kein Schiff aufhalten sollte: Hierbei kann es sich um ein unterseeisches Riff handeln, ein Wrack oder eine gefährliche Sandbank, die auf diese Weise ausgezeichnet wird. Kleinere eigene Leuchtfeuer gibt es aber auch vereinzelt, die z. B. vor Seekabel warnen (z. B. Helgoland) und den Fischfang mit Treibnetzen an bestimmten Stellen verbieten.

Gleich mehrere bedeutende Leuchtturmbauten gehören der Bundesmarine und stehen an bestimmten Stellen zwischen Kiel und Fehmarn, um die Schifffahrt vor Manövern der Marine zu warnen. Die Türme strahlen ein Warnfeuer aus, wenn die Marine den Schießbetrieb in bestimmten Bereichen aufnimmt. Auch ein »echter« Leuchtturm, nämlich der eigentlich als Orientierungsfeuer gebaute Turm Neuland hat heute nur noch eine Aufgabe als Warnfeuer.

Eine besonders exotische Variante der Warnfeuer ist das Sturmwarnfeuer im Steinhuder Meer, das allerdings mangels Anschluss an die großen Weltgewässer nur kleinen Booten von Nutzen ist: Zieht ein Sturm auf, geben die Sturmwarnfeuer ein entsprechendes Signal, mit dem alle Bootsbenutzer aufgefordert werden, umgehend an Land zu gehen.

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